Jetzt gilt die Pflicht zur Nachrüstung
17 Oktober

Jetzt gilt die Pflicht zur Nachrüstung

Die TA Luft, Teil des Bundesimmissionsschutzgesetzes BImSchG, hat zum Schutz der Umwelt vor Kontamination die Anforderungen an die Dichtheit von Anlagenverbindungen schon vor Jahren drastisch erhöht.

Seit 31. Oktober 2007 sind TA Luft-konforme Verbindungen bei Neuanlagen Vorschrift,

und bei Reparatur und Erneuerung von Altanlagen gilt die Pflicht zur Substitution. Anderenfalls droht die behördlich verordnete Stilllegung.

Für weitere Informationen, klicken Sie bitte auf die Bilder oder wenden sich

 

  • Telefonisch: 
    Herr Schülzky 030 / 390 797 - 11 oder
  • per E-Mail: 
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

https://www.ca-loewe.de/media/news/rs598ga-h-flyer-tal-connect-eindruck_300dpi.pdf

https://www.ca-loewe.de/media/news/rs588ga-leporello-ta-luft-eindruck-300dpi.pdf

 

Gelesen 3145 mal