Grundlegende Informationen zum orthopädischen Fußschutz
17 Oktober

Grundlegende Informationen zum orthopädischen Fußschutz

In der aktualisierten Berufsgenossenschaftlichen Regel „Benutzung von Fuß- und Knieschutz“ (BGR 191) vom Januar 2007 wurde der Abschnitt zum Thema „Orthopädischer Fußschutz“ überarbeitet.

Die wesentliche Änderung ist die, dass nun auch für jeden orthopädisch angepassten Fußschutz eine EG-Baumusterprüfbescheinigung vorliegen muss. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie in der BGR Richtlinie 191 Anhang 2, Abschnitt 4.2.2.

Für weitere Informationen, klicken Sie bitte auf die Bilder oder wenden sich 

 

  • Telefonisch: 
    Frau Haase 030 / 390 797 - 15 oder
  • per E-Mail: 
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https://www.ca-loewe.de/media/news/orthopaedische-sicherheitsschuhe.pdf

 

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