In der aktualisierten Berufsgenossenschaftlichen Regel „Benutzung von Fuß- und Knieschutz“ (BGR 191) vom Januar 2007 wurde der Abschnitt zum Thema „Orthopädischer Fußschutz“ überarbeitet.
Die wesentliche Änderung ist die, dass nun auch für jeden orthopädisch angepassten Fußschutz eine EG-Baumusterprüfbescheinigung vorliegen muss. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie in der BGR Richtlinie 191 Anhang 2, Abschnitt 4.2.2.
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Frau Haase 030 / 390 797 - 15 oder
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https://www.ca-loewe.de/media/news/orthopaedische-sicherheitsschuhe.pdf