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Topaktuell
C.A.LOEWE ist TopPartner 2011/2012 bei Dräger
Beheizter Trinkwasserschlauch
 Winterzeit = Frostzeit
Mobile Trinkwasserversorgung ist gerade in der kalten Jahreszeit, wenn die Temperaturen unter den Nullpunkt fallen, durch Frost gefährdet.
Eingefrorene Trink- und Brauchwasserleitungen bereiten Verkaufsständen und Ausstellern, z.B. auf Weihnachts- und Jahrmärkten, große Probleme und zusätzliche Kosten.
Einen sicheren und kostengünstigen Frostschutz für mobile Wasserleitungen bieten die innen beheizten Trink- und Brauchwasserschläuche.
Das eingesetzte System entspricht der Trinkwasserverordnung sowie den VDE-Vorschriften. Auch bestehende Schlauch- und Rohrsysteme können problemlos nachgerüstet werden.
Wie auf dem Bild zu sehen, wird die Schlauchleitung mit einem Y-Stück und nicht mit einem T-Stück montiert. Somit ist ein optimaler Durchfluss und eine perfekte Kopplung weiterer Schlauchlängen gewährleistet.

Technische Daten Systemkomponenten:
Selbstregulierendes Heizband Nennleistung: 10 W/m bei 10° C Nennspannung: 230 V max. zulässige Haltetemperatur (eingeschaltet) 65° C max zulässige Dauertemperatur (eingeschaltet) 65° C Prüfbericht KTW-Zulassung C-161066-08-Bs/st
Systeminfo: max. Betriebsdruck: 5 bar Länge Kaltkabel: 2 m Standard Armaturen: GEKA PLUS mit Trinkwasserdichtung und Trinkwasser zugelassene Messingarmaturen
 Einsatzbereiche:
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Volksfeste und sonstige Veranstaltungen
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Zuleitung bei mobilen Ausschankanlagen
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Trinkwasserversorgung bei Messen
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Kommunale Wasserversorgungsbetriebe
Informationen, Fragen, Preise: per E-Mail:
marcin.mackowiak@ca-loewe.de oder im Online-Shop:
www.caloewe24.de/beheizteTrinkwasserschläuche
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Dräger Service-Tage 2012
Sie müssen Vollmasken warten* und haben keine Zeit, diese für Tage zu verschicken ?
Sie besitzen ein Gasmessgerät, das zur Inspektion* muss und können es nicht entbehren?
Kommen Sie einfach vorbei. Am 25. April 2012 und 25. Oktober 2012 stehen DRÄGER-Service-Techniker bei C.A.LOEWE ganztägig zur Verfügung, um Ihre Geräte zu prüfen und evtl. sogar zu reparieren.
Für alle weiteren Fragen steht Ihnen unsere Atemschutz-Fachkraft Frau Haase zur Verfügung:
- Telefonisch:
 Frau Haase 030 / 390 797 - 15 oder
- per E-Mail:
annett.haase@ca-loewe.de oder
- per Fax:
einfach das Anmeldeformular
ausdrucken und an 030 / 393 23 38 senden.
*Gemäß BGR 190 (Berufsgenossenschaftliche Regeln) müssen alle Voll- und Halbmasken alle 6 Monate einer Sicht- und Funktionsprüfung unterzogen werden. Auch gebläseunterstützte Geräte unterliegen vorgegebenen Wartungsintervallen gemäß BGR 190. Gleiches gilt insbesondere für Gasmessgeräte.
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C.A.LOEWE ist SKYLOTEC-Premium-Partner
Am 28. Oktober 2010 hat Herr Merl - Verkaufsleiter von SKYLOTEC - zusammen mit seinem zuständigen Vertriebsmitarbeiter Herrn Zunk C.A.LOEWE besucht, um C.A.LOEWE als PREMIUM-Partner auszuzeichnen. Hier übergibt er symbolisch dem Geschäftsführer Herrn Schülzky das offizielle Schild.
Aus der Präambel: "... Die Partnerschaft ist von absoluter Langfristigkeit und Offenheit geprägt. ... Das Netzwerk wird die Bedeutung des Produktionsverbindungs-Handels nachhaltig im Verständnis des Endkunden sichern."
C.A.LOEWE freut sich auf die zukunftsweisende und nachhaltige Zusammenarbeit.
Bei allen Fragen rund um Absturzsicherung wenden Sie sich bitte an:
Telefonisch: Herr Meyer 030 / 390 797 - 12 oder
per E-Mail:
karsten.meyer@ca-loewe.de
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Arbeitsschutz-Katalog 2011/2012
Endlich ist der neue Arbeitsschutz-Katalog bei uns eingetroffen. Falls Sie noch keinen erhalten haben, fordern Sie ihn gerne an:
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In der aktualisierten Berufsgenossenschaftlichen Regel „Benutzung von Fuß- und Knieschutz“ (BGR 191) vom Januar 2007 wurde der Abschnitt zum Thema „Orthopädischer Fußschutz“ überarbeitet. Die wesentliche Änderung ist die, dass nun auch für jeden orthopädisch angepassten Fußschutz eine EG-Baumusterprüfbescheinigung vorliegen muss. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie in der BGR Richtlinie 191 Anhang 2, Abschnitt 4.2.2.
Für weitere Informationen, klicken Sie bitte auf die Bilder oder wenden sich
Telefonisch: Frau Haase 030 / 390 797 - 15 oder
per E-Mail:
annett.haase@ca-loewe.de
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"TA LUFT" Jetzt gilt die Pflicht zur Nachrüstung
Die TA Luft, Teil des Bundesimmissionsschutzgesetzes BImSchG, hat zum Schutz der Umwelt vor Kontamination die Anforderungen an die Dichtheit von Anlagenverbindungen schon vor Jahren drastisch erhöht.
Seit 31. Oktober 2007 sind TA Luft-konforme Verbindungen bei Neuanlagen Vorschrift,
und bei Reparatur und Erneuerung von Altanlagen gilt die Pflicht zur Substitution. Anderenfalls droht die behördlich verordnete Stilllegung.
Für weitere Informationen, klicken Sie bitte auf die Bilder oder wenden sich
Telefonisch:
Herr Schülzky 030 / 390 797 - 11 oder
per E-Mail:
klaus.schuelzky@ca-loewe.de
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Beheizter Trinkwasserschlauch
Winterzeit = Frostzeit
Mobile Trinkwasserversorgung ist gerade in der kalten Jahreszeit, wenn die Temperaturen unter den Nullpunkt fallen,... >> weiterlesen
Dräger Service-Tage 2012 Sie müssen Vollmasken warten* und haben keine Zeit, diese für Tage zu verschicken ?
Sie besitzen ein Gasmessgerät, das zur Inspektion*... >> weiterlesen
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