Atemschutz

Werden bei Tätigkeiten Stäube, Gase oder Dämpfe frei und ist eine effektive Absaugung dieser Gefahrenstoffe vorhanden, muss Atemschutz getragen werden.


Zu einer verantwortungsvollen Arbeitsvorbereitung gehört deshalb auch die Frage, welche gesundheitsschädigenden Stoffe auftreten können und wie ihnen zu begegnen ist. 

  • Beim Bohren, Fräsen, Schleifen und Sägen werden Stäube freigesetzt
  • treten bei Verlegen oder Abreißen von Dämm-Material auf
  • Beim Schweißen entstehen Rauche Um diese und andere Gefahrstoffe aus der Atemluft zu filtern, werden Atemschutzmasken als partikelfiltrierende Halbmasken oder Halb- und Vollmasken eingesetzt. Diese Masken liefern wir Ihnen mit Filtern unterschiedlicher Schutzstufen.

Feinstaubmaske im EinsatzPartikelfilter Schutzstufe P1 bzw. FFP1:
Für ungiftigen oder mindergiftigen Feinstaub bis zum 4fachen des erlaubten Grenzwertes.

Partikelfilter Schutzstufe P2 bzw. FFP 2:
Einsatz beim Verarbeiten von krebserregenden Stoffen wie z.B. Eichen- oder Buchenholzstäuben, Fasern von Mineralwolle oder Asbest sowie Rauche. Bis zum 10fachen des Grenzwertes erlaubt.

Partikelfilter Schutzstufe P3 bzw. FFP3:
Je giftiger oder krebserregender ein Stoff, desto niedriger ist sein Grenzwert. Um ein Überschreiten zu vermeiden, sind Filter dieser Schutzstufe einzusetzen, bis zum 30fachen des Grenzwertes.

Aktivkohlefilter: Um stark gesundheitsgefährdende Gase und Dämpfe aus der Atemluft zu filtern, sind Atemschutzmasken mit Aktivkohlefilter erforderlich. 

Kombinationsfilter aus Gas und Partikelfilter P2: Einzusetzen, wenn gleichzeitig Lösemittel, Gase, Dämpfe und Feinstäube/Partikel auftreten (z.B. beim Farbspritzen, Sprühklebern).

Allgemeine Hinweise: Die Konzentration von Gefahrstoffen in der Atemluft ist stark abhängig von der Größe des Arbeitsraumes und der Belüftung. „Mundschutz” bieten Ihnen keinen Schutz vor lungengängigem Feinstaub und gefährlichen Arbeitsstoffen.

EN-Normen

  • Vollmasken: DIN EN 136
  • Halb-/Viertelmasken: DIN EN 140
  • filtrierende Halbmasken: DIN EN 149




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